Die Villa Brand – Gästehaus Brand
Laut Eintrag im Geburtsregister wurde Ria im Haus Nr 120 1/3 am 19.1.1905 geboren, was in der heutigen Pöttingerstraße liegt (Info fernmündlich Standesamt Tegernsee, 21.1.2021).
Nach der von Emil Will erhaltener Baugenehmigung wurde diese für das Anwesen am 24.5.1901 erlassen (s. Beschluss).
Ria Brand hatte Postkarten für ihre Gäste und das nebenstehende Bild zeigt eine solche Karte auf der die "Bauernstube" zu sehen ist.
Das Fremdenhaus darf man sich nicht wie heutige Frühstückspensionen vorstellen. Zu seiner Entstehung zu Beginn des 20. Jahrhunderts mag es mit Etagentoiletten und fließend Wasser in einigen Zimmern feudal eingerichtet gewesen sein. So wie ich es als Kind kennengelernt habe, hinkte es aber seiner Zeit hinterher. Es gab keine Bäder in den Zimmern, sondern lediglich nachträglich eingebaute Duschen und Gemeinschafts-toiletten auf den Fluren. Trotzdem versprühte das Haus für mich als Kind einen wahrhaft zauberhaften, altehrwürdigen Charme.
Besonders angetan hatte es mir ein Erker im ersten Stock und der gemütliche Kachelofen in der Bauernstube (s. Bild oben). Diese Stube war auch der (gefühlt) einzig geheizte Raum des Hauses
Ria hat die Fremdenpension bis zu ihrem 90. Lebensjahr geführt und das Haus ständig bewohnt. Das war ca. 1995. Danach zog sie in ein Seniorenheim.
Zur Regelung der Erbschaft und Durchsetzung ihres auch gegenüber meinen Familienmitgliedern geäußerten Wunsches, dass Haus nach ihrem Tod für die Versorgung von hilfsbedürftigen Kindern, z.B. Waisen zukommen zu lassen, hat Ria Brand testamentarisch ihr Erbe geregelt. Herr Emil Will berichtet in Aufzeichnungen von den Abläufen.
Danach habe sie die Diözese als Alleinerbin bestimmt und der Tochter ihrer Freunde ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Aus verletztem Stolz nach ausbleibenden Neujahrsgrüße habe sie ihr Testament mehrmals widerrufen, um es kurze Zeit später wieder einzusetzen. So entstanden mehrere Testamente, die teils widerrufen wurden, aber auch in Teilbereichen weiter gültig waren. Zu ihrem Tode lagen davon noch fünf zu berücksichtigende Testamente vor. Es sei eine mühsame Tätigkeit gewesen, hieraus ihren exakten Nachlass- und Stiftungswillen zu ermitteln
Das eingeräumte, lebenslange Wohnrecht wie die Vorgabe, dass nichts aus dem Nachlass dem Sperrmüll habe zugeführt werden dürfen sowie die ungenaue Vorgabe bezüglich der zukünftigen Nutzung, machten die Testamentsvollstreckung aufwendig und kompliziert.
Letztlich wurde eine Stiftung gegründet (Maria-Brand-Stiftung), deren Stiftungszweck die Förderung zweier Einrichtungen ist. Das Haus wurde an einen Münchner Notar verkauft und die Stiftung erwirtschaftet einen Gewinn, mit dem die beiden Einrichtungen unterstützt werden.