Der Bürgermeister Jakob Karn III

Hier geht es um eine der tragischen Gestalten in der Familiengeschichte: den großherzoglichen Bürgermeister Jakob Karn III. Vollständigkeitshalber sei hier erwähnt, dass der Bürgermeister keiner meiner direkten Vorfahren ist, sondern ein Seitenlinie zu meiner Familie entspringt. Unser gemeinsamer Vorfahre ist Jakob Karn I (1793 - 1867).

Herkunft und familäre Beziehung

Jakob1 Karn III (1847 - 1884) ist der Sohn des Jakob Karn II, der ein Bruder von Sebastian Karn I (1839 - 1907) ist. Sebastian und Jakob Karn III sind also Onkel und Neffe. Der Altersunterschied beträgt jedoch gerade acht Jahre und sie heiraten auch noch Schwestern - kurioserweise Schwestern mit dem gleichen Namen: Katharina Karn, geb Weiß (1846 - 1892) heiratet Sebastian 1865 und ihre acht Jahre jüngere Schwester Katharina Karn, geb. Weiß (1854 - 1916) heiratet Jakob Karn III im Jahr 1873.

Der Vater unseres späteren Bürgermeisters, Jakob Karn II ist politisch ebenfalls aktiv und als Mitglied des Gemeinderates nachgewiesen in den Jahren 1875 2, 1876 3 und 1881 4.

Werdegang

Jakob Karn III taucht in den Archiven nach seiner Geburt am 22.2.1847 in Hering im Jahr 1869 wieder auf. Er bekommt das für Rekruten damals übliche Marschgeld aus der Gemeindekasse ausbezahlt5. 1870 erhält  der Vater Jakob Karn II vier Gulden Unterstützung aus der Gemeindekasse für seinen Sohn Jakob Karn, der im 3. Infanterieregeiment am Krieg gegen Frankreich teilnimmt 6. "Am 23.7.1871 fand hier die Einzugsfeier für unsere aus dem zurückgekehrten Soldaten [statt]." 7 - also auch für Jakob Karn, der im folgenden Jahr 1872 Feuereimergeld zahlt 8, was bedeutet, daß er den Feldzug gegen Frankreich überlebt und in die Heimat zurückgekehrt ist.

Ehe und Kind

1873 führt Jakob Karn III seine Braut, die Katharina Weiß (1854 - 1916) zum Altar. Das Paar bekommt 1879 die Tochter Eva, die mit 15 Jahren am 28.9.1894 verstirbt. 

Engagement im Gemeinwesen bis zur Bürgermeisterwahl

Die Militärzeit lässt den Kriegsteilnehmer Karn nicht los. Er engagiert sich im neu gegründeten Kriegerverein und nimmt 1874 als Rechner des Kriegervereins 5 Gulden für den Beitrag des Kriegervereins zum Sedanfest ein 9.

1880 beteiligt er sich an einer Eingabe gegen den Beschluss des Ortsvorstandes über den Voranschlag für das Haushaltsjahr 1881 der Gemeinde. Vordergründig geht um drei Positionen, die als unnötig angesehen werden. Hintergrund ist aber eher ein Skandal um den verheirateten Lehrer Grünewald, der seine eigene Cousine geschwängert hat 10. Der Vorfall dokumentiert nicht nur, dass Jakob Karn II schon im Gemeinderat war, sondern zeigt auch dass sich der junge Jakob an politischen Abläufen ausprobiert sowie gegen Ungerechtigkeiten versucht vorzugehen, wenn auch subtil.

Wahl zum Bürgermeister bis zum Amtsantritt

Im 1883 wird Jakob Karn III von den Heringer wahlberechtigten Bürgern zum neuen Bürgermeister und Nachfolger des Wendelin Lutz gewählt. Wahlberechtig sind alle Ortbürger von Hering, d.h. ausschließlich Männr, die mindestens 25 Jahre alt sind und das Feuereimergeld entrichtet haben - vorausgeetzt sie sind am Wahltag im Wahllokal persönlich anwesend. Frauen durften sowieso nicht wählen11.

Von den etwa 450 Seelen in Hering waren etwa 100 wahlberechtigten und haben sich am Wahltag in einer der Dorfwirtschaften getroffen. I.d.R. gab es vor allem das Lager der Reformierten und das der Katholiken, die um politische Ämter stritten. Jakob Karn III war reformierter Konfession.

Über die näheren Umstände seiner Wahl liegen uns keine Informationen vor, aber es gibt "Reclamationen" und bis diese beseitigt und der neue Bürgermeister Karn von der Bezirksregierung im Frühjahr 1884 bestätigt wird, führt der bisherige Bürgermeister Wendel Lutz die Amtsgeschäfte weiter. Erst am 16. Februar 1884 tritt Jakob Karn sein Amt als Bürgermeister an. Allerdings ist er zu dieser Zeit schon "leidend"12. Er wird in die Heringer Ortsgeschichte als der Bürgermeister mit der kürzesten Amtzeit eingehen.

Im Archiv in Lengfeld sind die Rechnungsbücher von Hering ab 1855 erhalten. Auch die Bücher um 1884 dokumentieren, wer das Amt des Bürgermeisters innehat. So findet sich im "Allgemeinen Tagebuch" von 1884 / 1885 ein Eintrag vom 1. April, der von Bürgermeister Karn unterschrieben ist.

Unterschrift des Bürgermeister Karn im Kassenbuch der Gemeinde Hering 1884 (Gemeindearchiv Lengfeld)

Der entsprechende Eintrag im Allgemeinen Tagebuch des Jahres vorher wird von Bürgermeister Lutz, der im Jahr danach von Bürgermeister Weiß unterschrieben.

Der Angriff des Oberamtsrichters Mittler aus Groß-Umstadt

Im Staatsarchiv in Darmstadt befindet sich eine aufschlussreiche Akte zu den Bürgermeistern in Hering. Man findet darin Schriftverkehr im wesentlichen zwischen dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz und dem Großherzoglichen Amtsgericht in Groß-Umstadt, einmal ist auch das Kreisamt in Dieburg involviert.13

Die vorliegenden Unterlagen erhellen leider nicht die genannten "Reclamationen" nach der Wahl Karns, sondern starten fast genau mit dem Beginn der Amtszeit des Jakob Karn III am 16.2.1884 an. Oberamtsrichter Mittler vom Großherzoglichen Amtsgericht in Groß-Umstadt interveniert schriftlich wenige Tage zuvor, am 11.2.1884 dagegen, dass Karn nachdem er zum Bürgermeister "gewählt und bestätigt" wurde, auch das Amt des Ortgerichtsvorstehers übernimmt.

Die Ortsgerichte waren in einer Gemeinde vor allem dafür zuständig Rechtsgeschäfte zu protokollieren und mit Urkunden zu dokumentieren. Dazu zählen die Veräußerung von beweglichen und nicht-beweglichen, also vor allem von Immobilien, die Regelung von Nachlässen und Erbschaften, aber auch z.B. Eheverträge. Der Vorsteher des Ortsgerichts hat auch die Grundbücher aufbewahrt. Er war sozusagen der Hüter der wichtigsten Werte einer Gemeinde: des Grund und Bodens. Nach Verordnung des Großherzogs14 sollte der Bürgermeister eines Ortes zugleich auch Vorsitzender des Ortsgerichts sein, es sei denn dass "sein" Ministerium der Justiz dies anders bestimmen sollte. Im 19. Jahrhundert gab es zwar demokratische Ansätze, aber in der Umsetzung ließen sich die Fürsten dann doch noch etwas Freiraum.

Genau dies ist im Falle des Bürgermeister Karn geschehen. Oberamtsrichter Mittler verfasst einen Bericht, den er an das Ministerium des Innern und der Justiz am 11.2.1884 schickt. In diesem Bericht lobt er eingehend die guten Dienste des Heringer Standesbeamten Georg Gilch II, der auch das Amt des Ortsgerichtsvorstehers versieht, seit Karns Vorgänger, Bürgermeister Lutz im Jahr 1876 seines Amtes zeitweise enthoben wurde. Damals geht es um einen Vorwurf des Meineides vom dem Lutz schließlich gerichtlich freigesprochen wird. Schon 1876 legt Mittler für Georg Gilch ein gutes Wort beim Ministerium ein, woraufhin dieses Georg Gilch als Standesbeamten und als Ortsgerichtsvorsteher einsetzen lässt und dieser das Amt auch nach dem Freispruch für Lutz behält. Mittler berichtet 1884 stolz, dass er dies acht Jahre zuvor "wegen unmoralischen Lebenswandels (Ehebruch mit der Frau des Beigeordneten und ausserehelichem Zusammenlebens mit der Johannes Koch Witwe)" beantragt und das Ministerium entsprechend beschlossen hat.

Nach Karns Wahl, müsste Gilch nun zumindest das Amt des Ortsgerichtsvorstehers an den neuen Bürgermeister abgeben. Aber Mittler verhindert erneut, dass Gilch sein Amt verliert. In dem Schreiben vom 11.2.1884 gibt er zwar unumwunden zu: "der neugewählte Bürgermeister Karn ist uns seines Posten und seiner Qualification nach nur sehr wenig bekannt". Sodann spricht er aber von einer "zuverlässigen Quelle (Beigeordneter Steinhauer Weiß)". Der genaue Vorwurf erschließt sich mir aus der Handschrift nicht. Aber er schließt noch einen vagen Verdächtigung einer wissentlich falschen Anklage an und deutet an, dass in den Akten der Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Jakob Koch III Witwe wegen Meineides mehr dazu stehen würde:

Seinem .... nach müssen wir ihn (Jacob Karn III) als einen .... eingenützigen Allensch...(?) bezeichnen, worüber die Akten der Staatsanwaltschaft (Strafsache gegen Jakob Koch III Witwe von Hering wegen Meineide) näheren Aufschluß enthalten. So wurde darin angenommen, daß er eine wissentlich falsche Anklage erhoben habe und wurde ihn ..... .... angeklagt.

Das Ministerium reagiert prompt und ordnet mit Schreiben an das Amtsgericht in Groß-Umstadt vom 19.2.1884 an, den Bürgermeister einer Prüfung hinsichtlich seiner "Qualification" im Schreiben, Lesen und Rechnen zu unterziehen sein. Mittler lädt Jakob Karn III für den 7. März 1884 vor. Gerichtsschreiber Knöll und er sind zugegen, als Karn die Prüfung ablegt. Nach dem angefertigten "Protocoll" vom 7.3.1884 wird Karn zunächst ein Text diktiert, den er unter 1) in das Protokoll niederschreibt. Unter 2) wird bestätigt, dass er einen Text flüssig vorgelesen und 3) das notwenige Rechnungswesen beherrscht. Als Aussenstehender erscheint das Protokoll ein positives Testergebnis für den Bürgermeister der Heringer Gemeinde zu dokumentieren. Aber Mittler bleibt bei seiner Ansicht, dass Karn für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers nicht geeignet ist. Er holt noch schnell die Zustimmung vom Kreisamt Dieburg ein, die er gmeinsam mit dem Protokoll der Prüfung wieder nach Darmstadt schickt. Das Ministerium reagiert, wie von Mittler vorgeschlagen und belässt Gilch mit Schreiben vom 19.3.1884 im Amt.

Damit scheint das Kapitel beendet. Aber es gab ja noch den Vorwurf einer wissentlich falschen Anklage und so bohrt das Ministerium am 4.4.1884 nach. Mittler legt das Protokoll der Prüfung erneut dem Ministerium vor, das damit aber nicht zufrieden ist. Es geht dem Ministerium jetzt darum den juristischen Vorwurf zu klären und schickt daher am 19.4.1884 die Akten der Staatanwaltschaft an das Amtsgericht in Groß-Umstadt mit der Bitte, Mittler möge auf die Stelle in den Akten hinweisen, die belegt, dass Karn sich des Vergehens schuldig gemacht hat.

Mittler reagiert ausweichend und schiebt die Verantwortung mit einer Aktennotiz vom 23.4.1884 einem anderen zu, von dem er den Hinweis auf Karns Verwicklung in die Anklage gegen die Witwe des Jacob Koch III erhalten habe. Den Namen des von Mittler genannten Zeugen geben die Akten nur undeutlich wieder, einmal könnte es Michael heißen, an anderer Stelle könnte man "Mumm" lesen.

Der unbekannte Zeuge hinterlässt seinen Zeugenbericht, den er am 24.4.1884 verfasst. Darin geht es um den Nachlass des Jacob Koch III. Jakob Karn ist bei der Prüfung des Inventars zugegen und ist wohl recht gut unterrichtet über die wirtschaftliche Situation der Witwe Koch.

Der Ausschnitt aus der Ahnentafel des Jakob Karn III zeigt die Verbindung zu Jacob Koch III

Aus dem Familienregister erfahren wir, dass ihr Mann Jacob15 Koch III am 2.4.1883 mit 75 Jahren verstorben ist. Die Witwe selbst wird in den Akten namentlich nicht genannt, sondern stets mit "Jacob Koch Witwe" bezeichnet. Aber wieder hilft das Familienregister weiter. Verheiratet war Jacob Koch mit Anna Maria Koch, geb. Storck (geb. 19.2.1817 in Ober-Klingen). Der Verstorbene war Landwirt in Hering und Besitzer des Anwesens in der heutigen Odenwaldstraße 8 (Gleue S. 468). Sein Tod wird dem Standesbeamten Georg Gilch II von keinem anderen als von Jakob Karn III angezeigt, was wenig verwunderlich ist, den Jakob Karn III war der Neffe des Jacob Koch III, dessen Schwester, Eva Karn, geb. Koch (1821 - 1885) die Mutter des Jakob Karn III war.

Doch zurück zu unserem unbekannten Zeugen. Er berichtet, dass Karn in Übereinstimmung mit der Witwe Auskunft über deren wirtschaftliche Situation gegeben habe. Bargeld ist wohl keines Vorhanden. Der Zeuge berichtet, dass er der Witwe nahegelegt habe, dass sie Immobilien zur Schuldentilgung verkaufen könne. Dies hat wohl Jakob Karn III verhindern wollen. Der Zeuge spricht auch von einer Anklage wegen Veruntreuung und Meineid, die er gegen die Witwe Koch erhoben habe. Aber hier wird der Zusammenhang aus der bisherigen Transkribtion nicht klar. Der Bericht endet damit, dass Karns Verhalten negativ beurteilt wird.

Diesen Bericht schickt der Oberamtsrichter Mittler am 25.April 1884 weiter an das Ministerium mit einer abschliessenden Stellungnahme in der er von einem Mißverständnis spricht. Und doch endet er mit der Feststellung, "daß ... Karn Ehrenhaftigkeit nicht besitzt, die von einem Ortg.vorsteher u Standes beamten vorausgesetzt werds müßt".

Eine Antwort des Ministerium ist bisher nicht bekannt. Aber er ist wohl der Ortsgerichtsvorsitzender geblieben. Dies gibt er als Berufsbezeichnung im Eintrag ins Heiratsregister an, als er am 23.11.1884 die Ehe mit Elisabeth, einer geborenen Koch, schließt. Sie ist die Tochter von Heinrich Koch V. Ob hier familiäre Verbindungen zu Jacob Koch III bestehen, ist bisher nicht bekannt.

Interessant ist auch, dass der von Mittler so tatkräftig unterstützte Georg Gilch II ab 1884 als Besitzer des davor Koch'schen Anwesens in der heutigen Odenwaldstraße Nr 8 geführt wird 16. Es scheint, dass der Standesbeamte und Ortsgerichtsvorsteher das Haus nach dem Tod des Jacob Koch III erworben hat.

Schriftverkehr des Amtsgerichtes Groß-Umstadt

Amtszeit bis zum Tod

Jakob Karn III bleibt zunächst das Amt des Bürgermeisters. So wird dann auch "Unter Bürgermeister Karn (wird) der Grundstein zu neuen Schule gelegt." 17. Dazu bittet Bürgermeister Karn den Großherzoglichen Bausfiskus in Dieburg am 24.4.1884 um Abtretung einer Fläche zum Bau der neuen Schule 18. Die Grundsteinlegung für die neue Schule erfolgt noch während des Jahres 1884 unter Bürgermeister Karn. Ein genaues Datum wird jedoch nicht angegeben 19.

Unter Bürgermeister Karn wird Johannes Weiß VII sein Vertreter in Sachen Verhandlungen über einen Zuschuß zum Bau der Schule. Johannes Weiß VII ist gleichzeitig Generalunternehmer für den Bau der Schule. Nachdem Karn am 19.11.1884 stirbt, wird Weiß auch sein Nachfolger20.

Jakob Karn III stirbt jung mit 37 Jahren in Hering als „Landwirt und großherzoglicher Bürgermeister21 am 19.11.1885. Er hinterlässt seine Ehefrau Eva, geb. Weiß (Heirat am 9.2.1873) sowie mindestens eine Tochter, Eva Karn (15.6.1879 – 28.9.1894). Seine Frau lebt noch bis 1916 in Hering 22.

Jakob Karns III Eltern sterben beide im Jahr darauf, die Mutter Eva, geb. Koch im März 1885 und der Vater, Jakob Karn II im August 1885 mit 63 Jahren.

Der Eintrag ins Sterberegister für den verstorbenen großherzoglichen Bürgermeister Jakob Karn III von 1884.

Resumee und weitere Forschungsgegenstände

Da die Erforschung der Ereignisse um den Bürgermeister Jacob Karn III in Hering nicht als abgeschlossen angesehen werden können, ist es schwierig ein Resumee zu ziehen. Eines ist aber gewiß: Georg Gilch II geht aus der ganzen Affäre eindeutig als Sieger hervor. Er bleibt nochviele Jahre Standesbeamter und behält das Amt des Ortsgerichtsvorstehers. Ob er es an den Nachfolger Jakob Karns III abgeben muss, ist nicht bekannt.

An welcher Krankheit der jung verstorbene Bürgermeister gelitten hat und was ihm letztlich sein Leben gekostet hat, ist ebenfalls nicht bekannt.

So bleiben zu viele Fragen noch offen und zu viel Material ist noch nicht gesichtet, bzw. nur unzureichend ausgewertet.

Ein Anfang wäre, die Transkribtion der Mitteilungen zwischen Amtsgericht Groß-Umstadt und dem Großherzoglichen Ministerium des Inneren und der Justiz im Archival HStAD G28 G95 aus dem Staatsarchiv in Darmstadt zu verbessern.

Außerdem müssten im Archiv in Hering noch weitere Unterlagen zu dem Fall zu finden sein. Mit ihnen würde sich sicherlich die Hintergründe für die "Reclamationen" bei der Wahl des Bürgermeister Karns besser verstehen lassen.

Zur Beurteilung der Vorgänge, wäre sicherlich auch hilfreich die familiären Beziehungen, die zwischen der Familie des Jacob Koch III der des Georg Gilch II, bzw dessen Ehefrau, besser zu verstehen.

Und sicherlich wäre es enorm hilfreich, die Verbindung zwischen dem Oberamtsrichter Mittler in Groß-Umstadt und dem Heringer Georg Gilch II zu verstehen. Es erscheint kaum verständlich, warum sich dieser Oberamtsrichter für Georg Gilch schon seit 1876 so sehr ins Zeug legt. Dass dies einzig und allein den angeblich so herausragenden Fähigkeiten des Gilch zu verdanken ist, ist wenig überzeugend.